Liebe KlientInnen,
für das 4. Quartal 2022 startet am Mittwoch dem 29.3.2023 die Voranmeldung. Diese ist bis einschließlich 14.4.2023 möglich.
Die Voranmeldung ist laut aktuellen FAQs vom antragstellenden Unternehmen durchzuführen – das heißt, wir können die Voranmeldung diesmal leider nicht für Sie durchführen.
Alle wichtigen Informationen für die Voranmeldung fassen wir kurz zusammen:
- Die Voranmeldung gilt für einen Antrag für den Zeitraum 01.10.2022 bis 31.12.2022 und ist auf der Seite des AWS vorzunehmen: https://foerdermanager.aws.at
- Falls Sie bereits registriert sind, können Sie mit Ihrem Passwort einsteigen. Sollten Sie noch nicht registriert sein, registrieren Sie sich bitte.
Mit der registrierten E-Mail-Adresse muss in der Folge auch der Antrag gestellt werden. - Sowohl für die Voranmeldung als auch für die Antragsstellung gilt das „first come, first served“ Prinzip.
- Folgende Daten sind für die Voranmeldung notwendig:
- Als vertretungsbefugte Person ist bitte der/die jeweilige zeichnungsberechtigte GeschäftsführerIn oder der/die jeweilige EinzelunternehmerIn anzuführen
- Die KUR können Sie über das usp Portal abrufen: https://www.usp.gv.at und zwar finden diese nach dem LOGIN im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten.
- Beim letzten Punkt führen Sie bitte zusätzlich zu Ihrer E-Mail-Adresse als 2. Person unsere Kanzlei an und unsere office Adresse: office@haydn.st an. Dann können wir Sie bei der Vorbereitung des Antrages unterstützen.
Sobald die Voranmeldung bearbeitet wurde, wird Ihnen eine E-Mail mit dem Zeitfenster (zwischen 17.4. – 16.6.2023), in welchem die Antragstellung möglich ist, bekannt gegeben.
Anbei schicken wir Ihnen auch noch die FAQs zur Voranmeldung https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/EKZ1-Q4-2022/FAQ_Voranmeldung_Energiekostenzuschuss1_Q4_2022.pdf.