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Voranmeldung Energiekostenzuschuss 4. Quartal 2022

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Liebe KlientInnen,

für das 4. Quartal 2022 startet am Mittwoch dem 29.3.2023 die Voranmeldung. Diese ist bis einschließlich 14.4.2023 möglich.

Die Voranmeldung ist laut aktuellen FAQs vom antragstellenden Unternehmen durchzuführen das heißt, wir können die Voranmeldung diesmal leider nicht für Sie durchführen.

Alle wichtigen Informationen für die Voranmeldung fassen wir kurz zusammen:

  • Die Voranmeldung gilt für einen Antrag für den Zeitraum 01.10.2022 bis 31.12.2022 und ist auf der Seite des AWS vorzunehmen: https://foerdermanager.aws.at
  • Falls Sie bereits registriert sind, können Sie mit Ihrem Passwort einsteigen. Sollten Sie noch nicht registriert sein, registrieren Sie sich bitte.
    Mit der registrierten E-Mail-Adresse muss in der Folge auch der Antrag gestellt werden.
  • Sowohl für die Voranmeldung als auch für die Antragsstellung gilt das „first come, first served“ Prinzip.
  • Folgende Daten sind für die Voranmeldung notwendig:
  • Als vertretungsbefugte Person ist bitte der/die jeweilige zeichnungsberechtigte GeschäftsführerIn oder der/die jeweilige EinzelunternehmerIn anzuführen
  • Die KUR können Sie über das usp Portal abrufen: https://www.usp.gv.at und zwar finden diese nach dem LOGIN im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten.
  • Beim letzten Punkt führen Sie bitte zusätzlich zu Ihrer E-Mail-Adresse als 2. Person unsere Kanzlei an und unsere office Adresse: office@haydn.st an. Dann können wir Sie bei der Vorbereitung des Antrages unterstützen.

Sobald die Voranmeldung bearbeitet wurde, wird Ihnen eine E-Mail mit dem Zeitfenster (zwischen 17.4. – 16.6.2023), in welchem die Antragstellung möglich ist, bekannt gegeben.

Anbei schicken wir Ihnen auch noch die FAQs zur Voranmeldung https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/EKZ1-Q4-2022/FAQ_Voranmeldung_Energiekostenzuschuss1_Q4_2022.pdf.

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