FINANZAMT
- Umsatzsteuer (USt) 05/2026
- Normverbrauchsabgabe (NOVA) 05/2026
- Werbeabgabe (WA) 05/2026
- Lohnsteuer (L) 06/2026
- Dienstgeberbeitrag (DB) 06/2026
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) 06/2026


Willkommen bei der Haydn Steuerberatung – Ihr Partner für kompetente Steuer- und Wirtschaftsberatung
Wir bieten Ihnen umfassende Expertise und maßgeschneiderte Lösungen in allen Bereichen des Steuer- und Rechnungswesens. Unsere Mission ist es, Ihnen den Rücken freizuhalten, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: den Erfolg Ihres Unternehmens.
Mit einem erfahrenen Team, persönlichem Engagement und einem tiefen Verständnis für die komplexen Anforderungen des Steuerrechts stehen wir Ihnen als vertrauensvoller Partner zur Seite. Ob Privatperson, Freiberufler oder Unternehmen – wir entwickeln individuelle Strategien, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Profitieren Sie von unserem Netzwerk:
Wir greifen auf ein breites Spektrum an Wissen und Ressourcen zurück, um Ihnen noch mehr Service, Sicherheit und Effizienz zu bieten. Gemeinsam setzen wir uns für Ihre wirtschaftliche Zukunft ein.
Lernen Sie uns kennen – wir freuen uns darauf, Sie zu begleiten!


Mit diesem Motto dürfen wir Sie recht herzlich auf der Homepage der HAYDN Steuerberatung,
Ihrer persönlichen Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhandgesellschaft, willkommen heißen.
Hier finden Sie die aktuellen steuerrelevanten Termine für das aktuelle Monat
Mit dem Doppelbudget 2027-2028 kommt ein 54-seitiges Gesetzespaket mit rund 70 Gesetzesnovellen auf uns zu. Gespart wird an allen Ecken und Enden. Wir fassen das Wichtigste für diese Gruppen zusammen:
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Mit dem Doppelbudget 2027 - 2028 kommt ein 54-seitiges Gesetzespaket mit rund 70 Gesetzesnovellen auf uns zu. Gespart wird an allen Ecken und Enden – dies insbesondere bei Dienstnehmern, Familien, Niedrigverdienern und Pensionisten. Wir fassen das Wichtigste für diese Gruppen zusammen:
weiterlesenDie EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – abhängig von ihrer Größe – ihre Gehaltsstrukturen nachvollziehbar offenzulegen. Die EU-Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten eine Umsetzung in nationales Recht bis 7. Juni 2026.
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