
Sehr geehrte Klientinnen und Klienten,
zum Jahresbeginn 2026 möchten wir Sie über wichtige Entwicklungen in unserer Kanzlei sowie über technologische und organisatorische Schwerpunkte informieren, die uns und viele unserer Klientinnen und Klienten in den kommenden Jahren begleiten werden.
Unser Ziel ist es, Ihre laufenden Prozesse effizienter, sicherer und möglichst papierlos zu gestalten – bei gleichzeitig hoher fachlicher Qualität und persönlicher Betreuung.
Buchhaltung: Umstellung auf BMD.com BaKaWa-Vorerfassung
Bei kleineren Buchhaltungen, in denen die Vorerfassung derzeit im Unternehmen erfolgt (z. B. mittels Excel-Dateien im Rahmen der sogenannten BMD-BaKaWa-Vorerfassung), werden wir im Jahr 2026 überall dort, wo es sinnvoll und möglich ist, auf die BMD.com BaKaWa-Vorerfassung über das Webportal umstellen.
Die Vorteile im Überblick:
- durchgehende Standardisierung der Buchungserfassung
- keine Text- oder Excel-Importe mehr notwendig
- vollständig papierlose Buchhaltung
- bei jeder Buchung ist der digitale Beleg auf Knopfdruck verfügbar
- 24/7-Zugriff auf die digitale Buchhaltung
- geringere Fehleranfälligkeit und deutlich weniger manueller Aufwand
Kostenübersicht:
- nur laufende BMD-Lizenzkosten für Vorerfassung (20-25 €/Monat)
(inklusive aller Komponenten der digitalen Buchhaltung und 24/7-Zugriff;
die Lizenzkosten werden von uns an Sie weiterverrechnet) - einmalige Anschaffung des BMD.com BaKaWa-Moduls: ca. 130 €
- jährliche Wartungskosten: ca. 10 €
Zum Vergleich: Bereits eine Stunde manueller Datenimport oder ein kleines Importproblem verursachen in der Praxis häufig höhere Kosten als eine durchgängig digitale und standardisierte Lösung für mehr als ein Quartal.
Umfangreichere Buchhaltungen: Finmatics & Vorbereitung auf die E-Rechnung
Bei umfangreicheren Buchhaltungen, insbesondere mit Kunden- und Lieferantenkonten (Offene-Posten-Buchhaltung), geht die Entwicklung klar in Richtung Finmatics als Ergänzung zur BMD-Buchhaltung.
Über das Finmatics-Portal werden:
- KI-unterstützte Buchungsvorschläge generiert
- Buchungsfälle vereinheitlicht und standardisiert
- Prozesse im elektronischen Zahlungsverkehr effizient unterstützt
- ein wesentlicher Schritt in Richtung vollständig papierlose Buchhaltung gesetzt
Was ist die EU-ViDA-Richtlinie? (Kurzinfo)
Die EU-ViDA-Richtlinie (VAT in the Digital Age) ist ein europäisches Gesetzgebungsvorhaben zur Digitalisierung der Umsatzsteuer.
Zentrale Ziele sind:
- die verpflichtende elektronische Rechnung (B2B) in strukturierter Form
- eine standardisierte digitale Meldung von Umsätzen
- eine bessere Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug innerhalb der EU
Deutschland hat diese Regelungen bereits umgesetzt, weitere EU-Mitgliedstaaten – darunter auch Österreich – werden in den kommenden Jahren folgen.
Finmatics unterstützt bereits heute strukturierte E-Rechnungen (inkl. XML-Datensatz) und ermöglicht damit eine frühzeitige und reibungslose Vorbereitung auf diese Anforderungen.
Lohn- und Gehaltsverrechnung: Digitalisierung, Personalakt & Vertragsunterstützung
Auch in der Lohn- und Gehaltsverrechnung gewinnt die Vorerfassung über BMD.com weiter an Bedeutung.
Dazu zählen insbesondere:
- digitale Erfassung von Dienstnehmerstammdaten
- Übermittlung von variablen Entgeltbestandteilen
- der digitale Personalakt als zentrale, strukturierte Ablage
Für Beratung auf höchstem fachlichem Niveau sorgen bei uns:
- laufende fachliche Weiterbildungen
- zusätzlich die Nutzung arbeitsrechtlicher Vorlagen und Bausteine des externen Anbieters
www.vorlagenportal.at
Ergänzend dazu können wir mit dem BMD-Lohn-Standardbrief auf Basis der vorhandenen Dienstnehmer-Stammdaten:
- (Muster-)Dienstverträge
- sowie arbeitsrechtliche Vereinbarungen
für Ihr gesamtes Unternehmen einheitlich vorbereiten oder Sie bei deren Auslieferung und administrativer Abwicklung unterstützen.
Die verwendeten Vorlagen können dabei von Ihrem Rechtsanwalt oder vom Vorlagenportal stammen.
Wir übernehmen keine Rechtsberatung, sorgen jedoch für eine strukturierte, effiziente und konsistente Umsetzung innerhalb der Lohnverrechnung.
Firmenbuchoffenlegung: Neue Übermittlungswege für Jahresabschlüsse
Seit dem Jahreswechsel erfolgt die Firmenbuchoffenlegung von Jahresabschlüssen von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, GmbH & Co KG, FlexCo) nicht mehr über FinanzOnline, sondern direkt über den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) des Justizministeriums an das zuständige Firmenbuchgericht.
Diese umfangreiche Systemumstellung haben wir in unserer Kanzlei bereits vollständig umgesetzt und getestet.
Für Unternehmen ergibt sich daraus inhaltlich keine Änderung, lediglich ein organisatorischer Unterschied:
- die Firmenbuchgebühren können nicht mehr direkt vom Firmenkonto eingezogen werden
- die Gebühren werden von uns als (Bar-)Auslagen vorfinanziert
- die Weiterverrechnung erfolgt mit der nächsten Honorarnote
Damit stellen wir sicher, dass die Offenlegung fristgerecht und ohne zusätzlichen Aufwand für Sie erfolgt.
Zahlungsverkehr & Banken: EBICS als Wegbereiter
Ein übergreifendes Thema bleibt die EBICS-Umstellung der Banken, die uns seit 2025 begleitet und auch 2026 relevant sein wird.
Sobald die Banken ihre Umstellungen abgeschlossen haben, erwarten wir ab der zweiten Jahreshälfte 2026 eine direkte Anbindung der BMD-Software an die Bankrechner.
Das bedeutet für Sie:
- digitale Bankauszüge werden direkt in die Buchhaltungssoftware eingespielt
- der Umweg über Banking-Programme wie George oder Infinity entfällt
- manuelle Importvorgänge sind nicht mehr notwendig
- Zahlungsdatenträger können direkt aus unserer BMD-Software an die Banken übermittelt werden
- als Klient müssen Sie diese Zahlungen lediglich noch in Ihrer eigenen Banking-Software freigeben
Preisanpassung ab 2026 & Möglichkeit zur Kostenreduktion
Zum Jahresbeginn 2026 ist eine moderate Preisanpassung von 4 % erforderlich, um die allgemeine Kostensteigerung weiterzugeben.
Diese ergibt sich unter anderem aus:
- Kollektivvertragsanpassungen der Gehälter von über 3 %
- Software-Preiserhöhungen von rund 6 %
- steigenden Kosten für Versicherungen, Energie und Leasing (ca. 3,5–4 %)
Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine Ertragssteigerung, sondern um die Weitergabe realer Mehrkosten.
Als Möglichkeit zur Preisreduktion bieten wir allen Klientinnen und Klienten, die bisher noch kein SEPA-Lastschriftmandat (Bankeinzug) nutzen, die Umstellung auf dieses Zahlungsmodell an.
Bei Erteilung eines SEPA-Mandats gewähren wir gerne 2 % Skonto auf unsere Honorarnoten.
Diesen Rabatt können wir anbieten, da SEPA-Mandate auch auf unserer Seite den Verwaltungsaufwand reduzieren und effizientere, automatisierte Prozesse ermöglichen.
Spende statt üblicher Weihnachtskarten
Statt traditioneller Weihnachtskarten haben wir uns dieses Jahr wieder dafür entschieden, einen positiven Beitrag zu leisten.
Den Betrag, den wir üblicherweise für Weihnachtskarten und Porto ausgeben würden, haben wir an Steirer helfen Steirern und an die Steirische Kinderkrebshilfe gespendet.
Weiterentwicklung der Kanzlei: Umfassende Beratung & starke Kooperationen
Auch unsere Kanzlei entwickelt sich laufend weiter, um Sie in einem immer komplexer werdenden wirtschaftlichen und steuerlichen Umfeld umfassend, vorausschauend und auf hohem fachlichem Niveau begleiten zu können.
Seit 2025 besteht Haydn Steuerberatung aus:
- 6 berufsberechtigten Steuerberaterinnen und Steuerberatern
- einem Team von über 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Als Mitglied der Treuhand Union sind wir Teil eines österreichweiten Netzwerks mit:
- 25 Kanzleien
- über 500 Fachkräften
Im Rahmen dieses Netzwerks besteht auch eine Kooperation mit der TU Nexia Wirtschaftsprüfung, wodurch wir bei Bedarf auf wirtschaftsprüferische Expertise zugreifen können.
Darüber hinaus konnten wir unser Netzwerk aus Juristen (Rechtsanwälte, Notare) sowie Unternehmensberaterinnen und -beratern weiter qualitativ hochwertig ausbauen.
Für grenzüberschreitende Fragestellungen steht uns zusätzlich das internationale Nexia-Netzwerk zur Verfügung, über das auch internationale Beratungsleistungen koordiniert angeboten werden können.
Gerne besprechen wir mit Ihnen individuell, welche digitalen Lösungen und Beratungsleistungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind und wie wir Sie auch künftig bestmöglich unterstützen können.
Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit im Jahr 2026.
Mit freundlichen Grüßen
Haydn Steuerberatung GmbH & Co KG