
Nach der Hochzinsphase der Jahre 2023 und 2024 kommt es nun zu einer neuerlichen Entlastung: Mit Wirkung ab 11. Juni 2025 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die Zinssätze neuerlich an den gesunkenen Basiszinssatz von 1,53 Prozent angepasst. Damit fallen die Zinsen für Steuernachzahlungen oder Beschwerden spürbar. Schulden bei der Sozialversicherung bleiben teuer.
Finanzamtszinsen ab 11. Juni 2025
Die Absenkung des Basiszinssatzes um 0,5 Prozentpunkte wirkt sich wie folgt auf die Finanzamtszinsen aus:
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über Basiszinssatz |
Zinssatz |
Basiszinssatz |
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1,53 % |
Stundungszinsen |
4,50 %-Punkte |
6,03 % |
Anspruchszinsen |
2,00 %-Punkte |
3,53 % |
Aussetzungszinsen |
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Beschwerdezinsen |
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Umsatzsteuerzinsen |
Die Anpassung bedeutet vor allem für Unternehmen mit laufenden Verfahren eine gewisse finanzielle Entlastung; Stundungen und Ratenvereinbarungen sind aber aufgrund des gesetzlichen Zuschlages von 4,5 Prozentpunkten auf den Basiszinssatz stets relativ teuer.
Sozialversicherungszinsen bleiben hoch
Ähnlich sieht es bei der Sozialversicherung aus: Hier bleiben Verzugs- und Stundungszinsen trotz des gesunkenen Basiszinssatzes auf hohem Niveau. Nach den Bestimmungen des ASVG (für Dienstgeber) und GSVG (für Selbständige) errechnen sich die Verzugszinsen aus dem Basiszinssatz vom 1. Oktober des Vorjahres zuzüglich 4,0 Prozentpunkte.
Für das Jahr 2025 ergibt sich damit ein Zinssatz von 7,03 Prozent. Sozialversicherungsrückstände bleiben damit weiterhin ein teures Versäumnis.
Findok: Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen
Österreichische Gesundheitskasse: Verzugszinsen
Österreichische Nationalbank: Basis- und Referenzzinssätze