
Nach den ersten Wochen hat sich eines gezeigt: Achten Sie auf den korrekten Wortlaut auf Ausgangsrechnungen und in QR-Codes.
Seit 9. Oktober 2025 gleichen EU-Banken den IBAN mit dem Überweisungsempfänger ab. Dieses Verfahren wird Empfängerprüfung oder Verification of Payee (VOP) genannt.
Wer als Zahlungsempfänger dem Überweisenden keine Ausrede für eine nicht erfolgte Zahlung liefern möchte, sollte folgende Punkte prüfen:
- Welcher Name steht auf der Rechnung?
Zum einen brauchen Sie Ihren Unternehmensnamen (Firmennamen) mit Anschrift, damit die Rechnung umsatzsteuerlich korrekt ist.
Zum anderen sollten Sie die Zahlungsdaten in einem separaten Block auf der Rechnung angeben. Dort muss neben dem IBAN buchstabengleich die Kontobezeichnung stehen. Ein rotes „No-Match-Ergebnis“ ist vorprogrammiert, wenn anstelle des Firmenwortlauts der Etablissementname steht.
Beispiel: Anstelle von „Müller und Meier OG“ wird auf der Rechnung „Hotel zur Post“ neben den IBAN geschrieben. - Was gibt der mitgedruckte QR-Code wieder? Testen Sie mittels Test-Fotoüberweisung, welche Daten der QR-Code, den zumeist das Fakturierungsprogramm mitliefert, übermittelt.
- Soll der Kunde direkt auf ein Factorkonto zahlen? Dann muss auch die Factorbank als Zahlungsempfänger auf der Rechnung angedruckt werden.
- Wie lautet exakt der Kontowortlaut? Es kann sein, dass dieser z.B. aufgrund eines sehr langen Firmennamens wenig intuitiv abgekürzt ist. Fragen Sie die Bank, ob ein sinnvoller Firmenname als „Alias“-Kontobezeichnung hinterlegt werden kann.
Wir wünschen Ihnen problemlose Zahlungseingänge und sind auf Ihre Berichte gespannt.